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Neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 tritt in Kraft

Elektronische Zahlungen und Online-Banking werden ab 14. September 2019 noch sicherer. Dafür sorgt die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung, mit der Bank-Kunden sich legitimieren müssen.

Der Zahlungsverkehr im Internet soll sicherer und der Verbraucherschutz gestärkt werden: Das sind die Hintergründe der EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2), die ab 14.09. 2019 in Kraft tritt. Auch für die Kunden der Sparda-Bank gelten dann bei der Nutzung ihres Online-Bankings neue Bedingungen.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit: Die Zwei-Faktor-Authentifizierung Zwei-Faktor-Authentifizierung, Strong Customer Authentification (SCA) oder Starke Kundenauthentifizierung sind drei Bezeichnungen für ein und denselben Vorgang: Bankkunden müssen ihre Identität beim Zugang zum Online-Banking und Zahlungen per Kreditkarte durch die Kombination von zwei Elementen unter Beweis stellen. Die Kategorieren, die dafür zur Verfügung stehen sind

  • Wissen (wie Passwort oder PIN),
  • Besitz (wie Karte, Smartphone oder TAN-Generator),
  • Inhärenz (Merkmale, die dem Nutzer körperlich zu eigen ist. Wird z.B. per Fingerabdruck-Scanner oder Gesichtserkennung abgefragt).

Für Kunden der Sparda-Bank BW bedeutet dies konkret, dass bei der Anmeldung im Online-Banking außer Nutzerkennung und PIN zusätzlich zwingend eine TAN eingegeben werden oder die Freigabe über die SecureApp erfolgen muss.

Was ist bei Kreditkarten-Zahlungen zu beachten: Sofern ein Händler den Mastercard Identity Check (früher 3D-Secure / 2. Faktor) einführt bzw. im Einsatz hat, werden Sie für die Eingabe des 2. Faktors auf Ihr Onlinebanking verlinkt und können dort mit Hilfe Ihres TAN-Verfahrens (ChipTAN oder SecureApp) die gewünschte Transaktion freigeben. Auf dieses Freigabeverfahren treffen Sie auch bisher schon bei Händlern, welche den Mastercard Identity Check (ohne Verpflichtung durch PSD2) genutzt haben.

Gut zu wissen
Stellen Sie nicht autorisierte Zahlungen zu Ihren Lasten fest, erstattet Ihnen die kontoführende Bank die betrügerische Zahlung innerhalb von einem Bankarbeitstag. Im Rahmen der neuen Richtlinie wurde auch die Selbstbeteiligung für Schäden, die zwischen dem Verlust und der Sperre einer Karte auftreten, von 150 Euro auf 50 Euro reduziert. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist die Haftung jedoch weiterhin nicht beschränkt.

Kontozugriff durch Drittdienste (z.B PayPal)
Der Zugriff auf Ihr Konto durch sogenannte „Bezahlauslösedienste“ wie zum Beispiel PayPal bedarf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Ihre Einwilligung bestätigen Sie mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (PIN/TAN oder PIN/SecureApp). Ihre Sparda-Bank bietet Ihnen mit paydirekt eine einfache und bekannte Alternative zu anderen Bezahlauslösediensten.

PSD2 und Kontoinformationsdienste
Ein Kontoinformationsdienst gibt Ihnen in der Regel anhand Ihrer Kontodaten einen Überblick über Ihre aktuelle finanzielle Situation. Dafür darf er bis zu vier Mal pro Tag Informationen von Ihrem Konto abrufen, ohne dass Sie nochmals aktiv zustimmen. Die Zulassung eines solchen Dienstes erfolgt durch Eingabe einer Zwei-Faktor-Authentifizierung (PIN/TAN oder PIN/SecureApp). Diese müssen Sie spätestens alle 90 Tage wiederholen, damit der Kontoinformationsdienst weiterhin Ihre Kontodaten abfragen darf.

Weitere Informationen finden Sie hier

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