- Produkte
- SpardaDigital
- Hilfe & Service
- Wir über uns
- SpardaWelt
- Jobs & Karriere
Wir haben beschlossen, die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung zu berücksichtigen. Im Folgenden wird dargestellt, auf welche Art und Weise wir die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unserer Versicherungsberatung berücksichtigen und wie wir die von den Produktanbietern in diesem Zusammenhang veröffentlichten Informationen verwenden.
Nachhaltigkeitsfaktoren umschreiben Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Das Investment in ein Finanzprodukt – wie z.B. ein Versicherungsanlageprodukt – kann zu negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen führen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn ein Versicherungsanlageprodukt in Aktien oder Anleihen eines Unternehmens investiert und dieses Unternehmen etwa Umweltstandards oder Menschenrechte auf schwerwiegende Weise verletzt.
Nachhaltigkeitsfaktoren werden durch sogenannte „Indikatoren“ noch genauer definiert. Dies erleichtert die Messbarkeit der nachteiligen Auswirkungen bzw. der erzielten Verbesserungen. Im Bereich „Umwelt“ sind als Indikatoren z.B. Treibhausgasemissionen, Biodiversität und Emissionen in Wasser vorgesehen. Im Bereich „Soziales“ ist ein Indikator z.B. Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.
Im Rahmen eines etablierten Produktauswahlprozesses entscheiden wir unter Berücksichtigung konkreter Produkteigenschaften, welche Investmentfonds in das Beratungsuniversum aufgenommen werden. Wir streben an, unseren Kunden eine breite Palette von Finanzprodukten, die verschiedene Aspekte von Nachhaltigkeit berücksichtigen, zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen unseres Produktauswahlprozesses berücksichtigen wir mögliche wesentliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts, PAI) bei den von uns im Rahmen der Anlageberatung empfohlenen Finanzprodukten. Konkret geht es um die Vermeidung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Im Rahmen des so genannten Hausmeinungsprozesses beziehen wir von den Produktanbietern der genossenschaftlichen Finanzgruppe Informationen über die Nachhaltigkeitsfaktoren des jeweiligen Finanzprodukts. Insbesondere prüfen wir anhand eines in der Verbund-Hausmeinung hinterlegten Kennzeichens, ob das Finanzprodukt PAI berücksichtigt, und übernehmen das Produkt mit diesem Kennzeichen in die Bank-Hausmeinung.
Dabei nutzen wir derzeit noch nicht unmittelbar die von den Produktanbietern veröffentlichten Daten gemäß Offenlegungsverordnung (d.h. PAI-Indikatoren), sondern die von den Produktanbietern der genossenschaftlichen FinanzGruppe auf Basis eines abgestimmten Branchenstandards u. a. zu den PAI bereitgestellter Informationen/Kennzeichen in der Hausmeinung. Diese Informationen ermöglichen eine grundlegende Beurteilung, ob PAI durch den Produktanbieter berücksichtigt werden und falls ja, welche dies konkret sind (siehe hierzu ausführlicher nachfolgend zu unserer Befragung nach Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen). Sie ermöglichen jedoch derzeit noch keine quantitative Bewertung des negativen Impacts. Aus diesem Grund findet derzeit auch noch kein Ranking der Finanzprodukte und / oder eine Auswahl anhand quantitativer Indikatoren statt.
Wir beobachten fortlaufend die Entwicklungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von PAI-Daten und entsprechender Datenservices am Markt und werden hieraus ggf. Verfeinerungen für unsere Prozesse ableiten.
Im Rahmen der Versicherungsberatung fragen wir Sie, ob und wenn ja welche Nachhaltigkeitspräferenzen wir für Sie bei unseren Empfehlungen berücksichtigen sollen. Sofern Sie die Vermeidung wesentlich negativer Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (PAI) wünschen, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, konkret anzugeben, für welche der folgenden Nachhaltigkeitsbelange Sie wesentliche negative Auswirkungen ausschließen wollen:
Ihre Angaben berücksichtigen wir bei unserer Empfehlung.
Unabhängig von Ihren Nachhaltigkeitspräferenzen gilt für alle von uns in der Versicherungsberatung empfohlenen Finanzprodukten ein Mindeststandard. Danach dürfen diese Finanzprodukte jeweils bestimmte nicht hinreichend nachhaltige Titel nicht oder nur bis zu einer festgelegten Grenze enthalten. Durch diese Mindestausschlüsse wird erreicht, dass diese Finanzprodukte nicht hinreichend nachhaltige Tätigkeiten nur zu einem geringen Teil (mit-)finanzieren. Titel, die danach ausgeschlossen sind, sind im aktuellen Anlageuniversum beispielsweise eines Deckungsstockes nicht mehr enthalten. Entsprechendes gilt, wenn ein Titel den festgelegten Schwellenwert überschreitet. Die Ausschlüsse umfassen beispielsweise Aktien oder Anleihen von Unternehmen, deren Umsatz zu mehr als 30 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle herrührt. Die Liste mit den Mindestausschlüssen gemäß abgestimmten Branchenstandard finden Sie im Anhang.
Die hier beschriebene Art und Weise der Berücksichtigung von wesentlichen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren ist in unseren bankinternen (Beratungs-)Prozessen abgebildet. Ihre Einhaltung wird von unabhängigen Stellen unseres Hauses (Compliance und Interne Revision) sowie unserer externen Revision regelmäßig bzw. anlassbezogen überwacht bzw. überprüft.
Mindestausschlüsse1
Die unten aufgelisteten Mindestausschlüsse gemäß des ESG-Zielmarktkonzeptes werden in der Kapitalanlage der R+V Versicherungsgruppe sukzessive umgesetzt. Zusätzliche Informationen zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in den Investmentprozess der R+V Versicherungsgruppe erhalten Sie in der Informationsbroschüre „Investition mit Zukunft - Nachhaltigkeit in der Kapitalanlage der R+V“ unter folgendem Link .
Unternehmen:
Staatsemittenten:
1 Relevant sowohl für Einzelwerte als auch Werte in einem Portfolio/Korb (Aktien/Anleihen)
2 Umsatz aus Herstellung und/oder Vertrieb
3 Waffen nach dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung („Ottawa-Konvention“), dem Übereinkommen über das Verbot von Streumunition („Oslo-Konvention“) sowie B- und C-Waffen nach den jeweiligen UN-Konventionen (UN BWC und UN CWC).
4 Auf Grundlage der Einstufung als „not free“ nach dem Freedom House Index
https://freedomhouse.org/countries/freedom-world/scores
oder gleichwertiger ESG-Ratings (extern bzw. intern).
Datum | betroffene Abschnitte | Erläuterung |
---|---|---|
30.12.2022 | neue Veröffentlichung | Inkrafttreten neuer Anforderungen an die Offenlegung hinsichtlich der Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren: neue Veröffentlichung ersetzt die Erstveröffentlichung |
10.03.2021 | Erstveröffentlichung | („Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung“, dort Abschnitt III.) |
Immer in Ihrer Nähe
Finden Sie schnell und einfach den Weg zur nächsten Filiale oder die nächste kostenfreie Möglichkeit Geld abzuheben.
Vereinbaren Sie einen Termin
In unseren Filialen beraten wir Sie gerne zu allen Themen und freuen uns auf Ihren Besuch!
Bis bald in unserer Filiale!
Sie haben Fragen? Wir die Antworten!
Wir leiten Sie jetzt zu Ihrer regionalen Sparda-Bank weiter.
Direkt weiterleiten!
Möchten Sie das Chat-Fenster wirklich schließen?