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Rechtliches

EU-Urheberrechtsreform: Sinnvoll oder der erste Schritt zur Zensur im Netz?

Im Frühjahr des vergangenen Jahres wurde die Reform des EU-Urheberrechts verabschiedet. Nun haben die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Doch während es eigentlich unstrittig ist, dass das Urheberrecht in Zeiten des Internets einer Reform bedarf, regt sich gegen einige der neuen Regelungen heftiger Widerstand. Insbesondere Artikel 13 steht in der Kritik. SpardaSurfSafe, eine Initiative der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, erklärt, warum.

In Zeiten des Internets hat sich der Umgang mit Medien aller Art stark verändert. Bilder, Artikel, Videos und Musik werden gegoogelt, gepostet und geteilt – lauter Tätigkeiten, auf die das alte Urheberrecht keine adäquate Antwort hatte. Eine Reform war unumgänglich, darüber war man sich in Politik, der Medienbranche und im Netz einig. Trotzdem kam es zu massiven Protesten gegen die Urheberrechtsreform. Insbesondere der als „Artikel 13“ bekannt gewordene Paragraf zog den Zorn vieler Netzaktivisten auf sich. Er sieht vor, dass Internetplattformen wie Facebook, YouTube oder Twitter künftig für die Inhalte ihrer Nutzer haften. Sie müssen also verhindern, dass geschützte Inhalte wie Musik, Bilder oder ähnliches widerrechtlich hochgeladen werden – ansonsten drohen Strafen. Das betrifft auch die im Netz überaus beliebten Memes. Möglich wäre dies nur durch sogenannte Upload-Filter, bei denen Algorithmen vor der Veröffentlichung prüfen, ob urheberrechtlich geschütztes Material enthalten ist und ob die Verwendung im Rahmen des rechtlich Möglichen erfolgt.

„Artikel 13, der in der verabschiedeten Fassung die Nummer 17 trägt, wurde und wird von vielen Netzaktivisten und Politikern als das Ende des freien Internets betrachtet. Die Kritiker befürchten, dass die zur Umsetzung des Gesetzes kaum zu umgehenden Upload-Filter nicht nur Urheberrechtverletzungen aufdecken, sondern auch die freie Meinungsäußerung einschränken und letztlich der Zensur im Netz Tür und Tor öffnen könnten, wenn Inhalte fälschlicherweise gesperrt werden“, erklärt Götz Schartner vom Verein Sicherheit im Internet e. V., einem der Mitveranstalter von SpardaSurfSafe. Das könnte insbesondere Parodien, satirische Beiträge oder Kritiken zu urheberrechtlich geschützten Inhalten betreffen, denn hier ist eine unentgeltliche Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte weiterhin erlaubt. „Die Frage ist nun, ob die Filter solche Feinheiten erkennen oder ob derartige Beiträge erst nach Widerspruch und langwieriger manueller Prüfung freigeschaltet werden. Letzteres würde Bloggern, YouTubern und anderen Medienschaffenden das Leben deutlich erschweren“, führt Schartner aus.

Ein weiterer Kritikpunkt an den vermutlich unumgänglichen Upload-Filtern ist eine mögliche Benachteiligung kleinerer Plattformen, die nicht über die notwendige Technik verfügen. „Tatsächlich sind kleine und sehr junge sowie nicht kommerzielle Betreiber von der Pflicht entbunden, die Uploads vorab auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen. Internetriesen wie Facebook oder YouTube verfügen bereits heute über Möglichkeiten, Inhalte vor der Veröffentlichung zu prüfen, beispielsweise auf kriminelle Handlungen oder Pornografie. Für Plattformen, die zwischen diesen beiden Extremen liegen, stellt das neue Urheberrecht allerdings eine Herausforderung dar“, so der Experte.

Doch was bedeutet das neue Urheberrecht denn nun eigentlich für die Nutzer? Laut Politik soll die Reform mehr Rechtssicherheit für die Nutzer der Plattformen schaffen und die Rechte der Urheber besser schützen. Ob das gelingt, wird die konkrete Umsetzung in Landesrecht zeigen. Grundsätzlich sollten Internetnutzer jedoch vorsichtig damit sein, Bilder oder Musik zu teilen, an denen sie keine Rechte haben. Das gilt beispielsweise auch für Hintergrundmusik in YouTube-Videos und Bilder in Blogs oder den sozialen Medien. Hier droht schnell eine Abmahnung bei unrechtmäßiger Nutzung. Eine Alternative sind Bilder und Musik mit einer Creative-Commons-Lizenz. Dabei legen die Rechteinhaber fest, in welchem Rahmen ihre Werke genutzt werden dürfen. Häufig ist bei Nennung des Urhebers die Nutzung kostenfrei möglich. Auch hier sollte man jedoch genau darauf achten, sich an die Nutzungsbedingungen zu halten.

Über SpardaSurfSafe – eine Initiative der Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg
Veranstalter und Träger von SpardaSurfSafe ist die Stiftung Bildung und Soziales der Sparda-Bank Baden-Württemberg, die gemeinsam mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg, dem Verein Sicherheit im Internet e. V. und dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg das Großprojekt im achten Jahr durchführt. In Kooperation mit den IT-Sicherheitsexperten der 8com GmbH & Co. KG wurde ein Konzept entwickelt, das die Schüler im Rahmen des Unterrichts im Umgang mit den Neuen Medien aufklärt. „Wir haben das Konzept in den vergangenen Jahren erfolgreich in 27 verschiedenen Städten in Baden-Württemberg mit rund 370.000 Teilnehmern durchgeführt. Dafür bekommen wir durchweg positives Feedback von den Teilnehmern, ob Schüler, Eltern oder Lehrer“, erklärt Patrick Löffler vom Verein Sicherheit im Internet e. V.

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