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Risiken bei der Nutzung sozialer Medien

Die Nutzung sozialer Medien kann auch Gefahren mit sich bringen

Viren und Malware

Trickreich bei sozialen Netzwerken sind Anwendungen, so genannte Apps, die Mitglieder beispielsweise nutzen, um mit anderen Nutzern zu spielen. Viele dieser Apps enthalten allerdings Viren oder Malware, die das Profil des nutzenden Mitglieds ausspionieren können - einschließlich der eigenen Kontaktdaten und die aller aufgelisteten Freunde. Am sinnvollsten ist es deshalb, den Zugriff von Anwendungen bei den Privatsphäre-Einstellungen grundsätzlich zu sperren.

Gesichtserkennung

Zahlreiche soziale Netzwerke, allen voran Facebook, arbeiten bereits mit Programmen zur automatischen Erkennung von Gesichtern auf Bildern und Videos. Auf diese Weise kann, wer einmal auf einem Foto verlinkt worden ist oder ein Profilbild mit gut erkennbarem Gesicht hat, überall im Netz gefunden werden - auch auf Bildern, auf denen man vielleicht nur zufällig abgebildet ist und die man selbst gar nicht kennt.

Bildinhaltsbasierte Suche

Noch fortschrittlicher als Programme zur automatischen Gesichtserkennung sind Softwares, die Bilder automatisch auf ihre Inhalte hin untersuchen. Diese Programme erkennen automatisch Sehenswürdigkeiten, Landschaften oder Einrichtungsgegenstände und können so sehr genaue Aussagen darüber treffen, wo sich jemand auf einem bestimmten Bild gerade aufhielt. Gefährlich werden soziale Netzwerke auch dann, wenn sich nicht alle Mitglieder an die Regeln halten. Ob andere Teilnehmer die AGB und den Verhaltenskodex beachten, können Sie leider nicht kontrollieren. Ihr Kind kann aber einen eigenen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit in seinem sozialen Netzwerk leisten: Es sollte sich immer an die Nutzungsbedingungen halten.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Persönlichkeitsrechte sind schnell verletzt: Wer wahllos Bilder seiner Freunde veröffentlicht, handelt wider dem „Recht am eigenen Bild". Weil auf den meisten Fotos auch fremde Menschen zu sehen sind und ein mündliches Einverständnis zur Veröffentlichung rechtlich nicht ausreicht, sollte Ihr Kind das Veröffentlichen von Bildern in sozialen Netzen auf denen andere Personen zu sehen sind ganz unterlassen.

Urheberrechtsverstöße Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook und Co. verbieten ausdrücklich, Dateien zu veröffentlichen, deren Urheber man nicht selbst ist. Falls Ihr Kind Bilder veröffentlicht - dazu zählt auch sein Profilbild - braucht es die Erlaubnis des Fotografen bzw. muss die Bilder selbst aufgenommen haben. Ob die anderen Nutzer sich auch an diese Kriterien halten, können Sie nicht beeinflussen. Schützen kann sich Ihr Kind vor allem dadurch, dass es auf seinem Profil so wenig private Details wie möglich preisgibt.

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