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Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)

Der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Merkblatt zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen

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