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> Informationen für die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 der Kommission Abschnitt 2 Artikel 30 Abs. 3
Weitere Informationen zur Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 finden Sie auch hier:
> https://www.sopra-financial-technology.com/psd2
> https://www.sparda.de/online-sicherheit-psd2/
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Merkblatt zur Steuerung der Zu- und Abflüsse durch Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen
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